Der Planer

Unabhängig

Der Elektroplaner ist ausschließlich im Auftrag des Bauherrn / Auftraggebers tätig. Er ist in seinen Planungsleistungen nicht von gewerblichen Interessen abhängig und unterliegt nicht der Einflussnahme von dritter Seite. Er versteht sich allein als Sachverwalter der Interessen seines Auftraggebers.Durch die Firmen- und Produktunabhängigkeit, wird die Kosten-Nutzen Relation, neutral im Sinne der gestellten Aufgabe, zugeschnitten.

Optimiert

Die Anforderungen des Bauherrn / Auftraggebers und des Objektplaners, an das Bauvorhaben werden im Dialog mit dem Elektroplaner erarbeitet. In Gesprächen können die Wünsche des Bauherrn mit den Erfahrungen und dem technischen Wissen des Elektroplaners abgeglichen werden, damit die Ausführung, der optimalen Nutzung des Gebäudes, entsprechen wird.

Individuell

Der Bauherr/ Auftraggeber kann mit Hilfe des Elektroplaners seine gestalterischen Wünsche in die Praxis umsetzen. So erhält das Objekt neben seinem individuellen Charakter und dem hohen Wiedererkennungswert auch einen Mehrwert für den Besitzer.

Flexibel

Durch eine zukunftsorientierte Planung und eine konsequente Dokumentation nach der Fertigstellung des Bauvorhabens, können langfristig Erweiterungen und Änderungen der erstellten Elektroanlage vorgenommen werden. Eine flexible Nutzung des Bauwerkes wird deshalb auch zukünftig möglich sein.

Kostensicher

Mit dem Bauherr / Auftraggeber wird besprochen, welche technische Ausstattung im Gebäude installiert werden soll und welche Bausumme dafür investiert werden muss. Bedarfsweise erstellt der Elektroplaner dafür Kostennutzenanalysen. Der Elektroplaner richtet die Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Fachbauleitung und Abnahme genau auf die finanziellen Möglichkeiten und Wünsche des Bauherrn / Auftraggeber aus. Dadurch werden die Elektroinstallationskosten transparent und planbar. Das Honorar des Elektroplaners wird durch die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) festgelegt.

Kontrolliert

Der Elektroplaner kontrolliert vor Ort die Leistungen der am Bau beteiligten Fachfirmen. Geprüft wird dabei besonders die Einhaltung der aktuellen Normen und Vorschriften sowie die termingerechte bauliche Umsetzung der im Leistungsverzeichnis und Ausführungsplan beschriebenen Bauleistung. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer erstellt der Fachplaner ein genaues Aufmaß der beauftragten Arbeiten, kontrolliert Rechnungen und gibt diese zur Zahlung frei. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens nimmt der Elektroplaner die erstellte Anlage auf Vertragsmäßigkeit, Sicherheit und Funktionalität ab.